Energieausweis:
Wann brauchen Sie einen Energieausweis?

Bei Errichtung, Änderung, Erweiterung und Verkauf von Gebäuden ist seit 2009, nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), ein Energiebedarfsausweis erforderlich. Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis vorzulegen.
Ausgenommen hiervon sind Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Fläche und Baudenkmäler (§ 16 Abs. 4 EnEV).
Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Die Nachholpflicht gem. §10 der EnEV 2009 besteht trotzdem.
Delitzscher Hausbau GmbH
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